Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für die ersten Gespräche (Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen). Die Kosten für eine anschließende Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden üblicherweise von den Krankenkassen nach vorheriger Antragsstellung ebenfalls vollständig getragen. Voraussetzung für die Bewilligung ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Symptomatik sowie einer ausreichend guten Prognose. Bewilligt werden zunächst 12 Sitzungen.
Siehe auch: Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient unten auf dieser Seite.
Private Krankenversicherungen und Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen, der Postbeamtenkrankenkasse oder der Beihilfe übernommen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung und erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Versicherungsbedingungen für eine Psychotherapie. Sie erhalten von mir zum Monatsende eine Rechnung über die Behandlung, die Sie zur (anteiligen) Kostenerstattung Ihrer Versicherung einreichen können. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOP) mit dem 2,3-fachen Satz ab, was von der Beihilfestelle und den meisten Versicherungen problemlos anerkannt wird.
Siehe auch: Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient unten auf dieser Seite.
Selbstzahler
Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen, wenn Sie beispielsweise nicht möchten, dass die Krankenkasse oder Ihre Versicherung von der Behandlung erfahren oder die Kostenübernahme verweigern.
Die Kosten richten sich dabei nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen:
Tiefenpsychologisch fundierte Einzeltherapie 50 Minuten 92,50 €
Tiefenpsychologisch fundierte Gruppenbehandlung monatlich 138,75 € (ermäßigt 120,66 €)
Psychotherapeutische Behandlungskosten können Sie eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.
Die Kosten für für eine Pferd-gestützte Therapie müssen immer selbst getragen werden:
Therapiestunde mit dem Pferd: 60 Minuten 75 €
Für alle: Vereinbarungen zwischen Therapeut und Patient
Terminabsagen: Ausgefallene Sitzungen können nicht mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet und normalerweise auch nicht kurzfristig neu belegt werden! Deshalb ist es üblich, dass Psychotherapeuten ein Bereitstellungshonorar berechnen.
Einzel-Therapiesitzungen können Sie bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen. Bei späteren Absagen oder Nichtinanspruchnahme eines Termins stelle ich Ihnen pro ausgefallener Einzelsitzung 41 € in Rechnung.
In einer laufenden Gruppentherapie entlastet auch eine frühzeitige Absage nicht von der Rechnungsstellung, da Sie den Platz in der Gruppe für die Dauer der Therapie fest buchen! Das Bereitstellungshonorar für eine verpasste Gruppenstunde beträgt 35 €.